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Ein Stromwechsel ist auch mit Risiken verbunden. Hier kommen die Antworten auf die häufigsten Fragen

 

Kann es bei einem Anbieterwechsel zu einem Stromausfall kommen?

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Der Strom wird weiterin über den gleichen Netzbetreiber geliefert und für eine Stromsperre müßte die Sicherung bei Ihrem Zähler herausgenommen werden. Es wird lediglich eine Zählerablesung zum Umstellungszeitpunkt erfolgen.

 

Wie kann ich sicherstellen, dass ich jetzt tatsächlich Ökostrom geliefert bekomme und nicht "Graustrom" (aus Kohle und Kernkraft)?

Bei einem Anbieterwechsel ändert der Strom nicht die Farbe. Es kommt immer noch Strom aus der Steckdose, wie vorher auch. Es ist auch nicht so wichtig, wer genau meinen Strom herstellt. Wichtig ist, wer das Geld dafür bekommt. Wenn ich einen Anbieter für Ökostrom nutze, dann bekommt das Geld nicht die Kohle- und Atomindustrie. Darum geht es. Das Geld wird für die regenerativen Energieträger verwendet.

 

Was passiert, wenn der Stromlieferant pleite geht?
Sollte der Energielieferant Konkurs anmelden. so wird die Stromversorgung automatisch durch den regionalen Stromversorger übernommen. Ein Ausfall entsteht dadurch nicht. Allerdings sollte man immer darauf achten, dass man einen Vertrag mit monatlichen Abschlagszahlungen hat. Nur dann ist gewährleistet, dass keine hohen Verluste bei einem Konkurs des Stromversorgers  auftreten, da in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen meist verloren sind.

 

Ich habe ein günstiges Angebot mit einer Bonuszahlung, trotz eines relativ hohen Preises pro KWh. Wie ist das möglich?

Es gibt viele Angebote, die durch eine Einmalrückerstattung sehr günstig aussehen. Bei vielen dieser Angebote erfolgt die Gutschrift im 2. Jahr auf die laufende Rechnung. Dazu muß man natürlich auch weiterhin beim gleichen Anbieter bleiben, auch wenn dieser inzwischen die Preise erhöht hat. Häufig verzichtet man dann für ein ganzes Jahr auf Kündigungsmöglichkeiten und muß den hohen Preis, der bei Vertragsabschluß natürlich nicht feststeht, bezahlen. Bei einigen Anbietern sind an die Auszahlung des Bonus Voraussetzungen geknüpft, z.B. ein störungsfreier Zahlungsablauf.
Bei einer fairen Preisgestaltung wird kein Bonus angeboten. Hier wird von Beginn an der Preis niedriger angesetzt und in den monatlichen Abschlagszahlungen berücksichtigt.

 

Ich erhalte meinen Strom vom Grundversorger. Wie kann ich wechseln?

Beim Grundversorger gibt es meist keine laufzeitgebundenen Verträge. Dort kann ich jederzeit wechseln, wobei die Übergabe durchaus 6 Wochen dauern kann. Durch die Bestellung beim neuen Anbieter wird der Wechselprozess automatisch eingeleitet, Die Kündigung übernimmt der neue Anbieter.

 

Ich erhalte meinen Strom von einem "sonstigen" Anbieter. Wie kann ich wechseln?

Sofern Sie nicht beim Grundversorger sind, haben sie häufig einen Vertrag mit einer festen Laufzeit. Dieser muß rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigung würde auch der neue Anbieter übernehmen, sofern rechtzeitig bestellt wird. Der Wechsel wird auf alle Fälle durch die Bestellung automatisch eingeleitet, auch wenn er erst zum Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit erfolgt.

 

Ich bin umgezogen und der Vermieter hat mich beim Grundversorger angemeldet. Was kann ich machen?

Grundsätzlich kann kein Fremder in Ihrem Namen Verträge abschließen. Auch kann der Vermieter Sie nicht zwingen, von einem bestimmten Stromanbieter den Strom zu beziehen, es sei denn, er übernimmt die Kosten. Das kommt aber eher selten vor. Somit können sie innerhalb des Umzuges den Stromanbieter frei wählen, auch noch für ein paar Tage rückwirkend bestellen. Dies sollte aber immer zeitnah erfolgen, da Sie sonst automatisch in die Grundversorgung fallen und dadurch der Wechsel verzögert wird.

 

Was wird für den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter benötigt?

Am einfachsten ist es, die Daten wie Zählernummer, Zählpunktbezeichnung, Kundennummer beim Altanbieter und Vorjahresverbrauch von der letzten Abschlußrechnung abzuschreiben. Dazu am besten ein aktuelles Foto vom Zähler, auf dem Zählerstand und Zählernummer erkennbar sind. Diese Unterlagen am besten mitbringen bzw. bereit halten und die komplette Erfassung des neuen Auftrages erfolgt dann bei uns; wir kümmern uns um die Einleitung des Wechselprozesses.

 

Was passiert, wenn ich umziehe und schon bei dem neuen Anbeiter bin?

Die von mir bevorzugten Anbieter haben weder eine Mindestlaufzeit noch eine Jahresvorauszahlung. Somit ist nahezu jederzeit eine Kündigung (mit einer kurzen Frist) möglich. Es besteht ebenso die Möglichkeit, den Vertrag auf ein neues Objekt umzuschreiben.

Haben Sie noch weitere Fragen, so schreiben Sie es mir bitte. Diese Seite kann gerne weiter ergänzt werden.